Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistungen im Bereich Digitales Marketing & Content-Produktion

Durch die Beauftragung der Dienstleistungen von Tatiana Mendonca akzeptiert der Auftraggeber die folgenden Bedingungen, die als Vertrag gelten:

Dieses Dokument dient der Festlegung der Pflichten und Rechte des AUFTRAGGEBERS (Kunde) und des AUFTRAGNEHMERS (Tatiana Mendonca) im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung, die über die Webseite https://tgm.tatianamendonca.com erworben wurde. Bereits vor der Unterzeichnung des Vertrages stimmt der Auftraggeber den Dienstleistungsbedingungen zu, indem er den Kauf über unseren Online-Shop tätigt.

ERSTE KLAUSEL: ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

  1. Dieser Vertrag regelt die Erbringung von Digital-Marketing-Dienstleistungen, die über die Webseite https://tgm.tatianamendonca.com erworben wurden.
  2. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, den Vertrag auszufüllen, zu unterzeichnen und per E-Mail an mail@tatianamendonca.com zu senden sowie alle erforderlichen Informationen durch Ausfüllen des Formulars bereitzustellen und Inhalte für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung spätestens 7 Tage nach dem Kauf des Dienstleistungspakets zu liefern. Der AUFTRAGGEBER wird innerhalb von 42 Stunden nach Erhalt der erforderlichen Daten für ein Online-Meeting oder ein Telefonat kontaktiert. Die Lieferzeit für jede Dienstleistung sowie eine Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind in der jeweiligen Beschreibung des Dienstes in unserem Online-Shop enthalten.

ZWEITE KLAUSEL: BEDINGUNGEN DER DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG

Abschnitt I – Verpflichtungen des AUFTRAGNEHMERS

  1. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Image des AUFTRAGGEBERS zu wahren, und insbesondere die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes zu beachten. Der AUFTRAGNEHMER wird nur dann Materialien im Namen des AUFTRAGGEBERS veröffentlichen, wenn eine ausdrückliche und vorherige Genehmigung bezüglich Inhalt und Form der Kommunikation vorliegt. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, dem AUFTRAGNEHMER nachweisbare Informationen zu den Produkten und/oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, damit die erstellten Texte den Anforderungen des Verbraucherschutzgesetzes und des deutschen Werbecodes entsprechen.

Abschnitt II – Verpflichtungen des AUFTRAGGEBERS

  1. Bereitstellung aller Informationen und erforderlichen Materialien in digitaler Form innerhalb von maximal 72 Stunden, um Verzögerungen oder Unterbrechungen der im Zeitplan festgelegten Fristen zu vermeiden.
  2. Bereitstellung von Texten, Ideen und eventuell zu verwendenden Bildern zur Veröffentlichung auf Online- und Offline-Materialien spätestens 72 Stunden vor dem gewünschten Veröffentlichungsdatum.
  3. Einhaltung der im Vertrag festgelegten Fristen für Zahlungen und Materiallieferungen.
  4. Der AUFTRAGGEBER ist für die bereitgestellten Inhalte vollständig verantwortlich und haftet für alle rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit falscher Werbung, obszönen Inhalten oder Verletzungen von Urheberrechten.

DRITTE KLAUSEL: FRISTEN

  1. Die Dienstleistungserbringung beginnt am Tag des Erwerbs und der Zahlung des Dienstleistungspakets und endet innerhalb der in jedem Paket angegebenen Frist. Bei komplexeren Dienstleistungen wie halbjährlichen oder jährlichen Redaktionskalendern, Webdesign und SEO wird dem AUFTRAGGEBER nach dem Briefing eine geschätzte Frist mitgeteilt.
  2. Der AUFTRAGNEHMER muss die Fristen für die Veröffentlichung einhalten und die Beiträge spätestens 72 Stunden vor der Veröffentlichung planen. Der AUFTRAGGEBER muss alle Beiträge im Voraus genehmigen. Sollte keine Genehmigung erfolgen, wird keine Veröffentlichung stattfinden. Möchte der AUFTRAGGEBER die Genehmigung an den AUFTRAGNEHMER delegieren, muss er diese Entscheidung schriftlich mitteilen und die rechtlichen Konsequenzen der Veröffentlichung tragen.

VIERTE KLAUSEL: WERT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der AUFTRAGGEBER zahlt für die erbrachten Dienstleistungen den im Online-Shop angegebenen Preis. Bei langfristigen Projekten kann die Zahlung monatlich erfolgen.
  2. Der Vertrag kann von einer der Parteien bei Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden.
  3. Bei Kündigung des Vertrags wird keine Rückerstattung durch den AUFTRAGNEHMER erfolgen. Der AUFTRAGNEHMER kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn eine Vertragsverletzung festgestellt wird.
  4. Bei Nichtzahlung der Dienstleistung bis zum Fälligkeitsdatum wird der AUFTRAGGEBER ohne weitere Benachrichtigung für die Zahlung haftbar gemacht.

SECHSTE KLAUSEL: KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

  1. Bei einer Kündigung durch den AUFTRAGGEBER, ohne dass eine Vertragsverletzung durch den AUFTRAGNEHMER vorliegt, muss der AUFTRAGGEBER eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einhalten und es wird eine „Strafe“ von 10 % des vereinbarten Betrags fällig.
  2. Der Vertrag kann durch Insolvenz oder Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden.

SIEBENTE KLAUSEL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der AUFTRAGGEBER behält alle Urheberrechte an dem Projekt.
  2. Der AUFTRAGNEHMER behält alle Copyrightrechte an dem Projekt.
  3. Der AUFTRAGGEBER ist nicht für die Nichteinhaltung von Verwaltungs- oder Rechtsvorschriften verantwortlich, die den AUFTRAGNEHMER betreffen.
  4. Beide Vertragsparteien erklären, dass sie befugt sind, diesen Vertrag im Namen ihrer jeweiligen Organisation zu unterzeichnen.
  5. Beide Parteien sind unabhängige Auftraggeber und tragen die volle Verantwortung für ihre eigenen Handlungen und Verpflichtungen.
  6. Das Versäumnis, Rechte aus diesem Vertrag geltend zu machen, hat keine Auswirkungen auf das Recht, diese später auszuüben.
  7. Eine Unmöglichkeit der Dienstleistungserbringung aufgrund von fehlerhaften Informationen des AUFTRAGGEBERS stellt keinen Vertragsbruch dar.
  8. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in München.